Hello @ all!
Soeben erreichte mich nachfolgende E-Mail.
Sie ist im Grunde eine Zusage das wir die Spinnenfauna im Naturschutzgebiet Friesheimer Busch durchführen können-allerdings unter den unten zu lesenden Auflagen-die Genehmigung durch die ULB werde ich mit Sicherheit erhalten, da der NABU und das Forstamt die Untersuchung ja befürworten.
LG John
Sehr geehrter Herr Osmani,
nach Rücksprache mit meiner Dienststelle teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die beabsichtigte Untersuchung der Spinnenfauna wird durch uns ausdrücklich begrüßt und ich erteile Ihnen hiermit unter folgenden Bedingungen die erforderliche eigentumsrechtliche Genehmigung:
1) Die Untere Landschaftsbehörde der Rhein-Erft-Kreises stimmt der geplanten Veranstaltung ebenfalls zu und erteilt die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
2) Die Untersuchungen werden in einvernehmlicher Abstimmung mit der Landschaftspflegestation des NABU; Herrn Dr. Arnold durchgeführt. Hierdurch soll insbesondere erreicht werden, dass evt.
Brutvögel nicht unnötig gestört oder seltene Pflanzenvorkommen negativ beeinträchtigt werden.
3) Die Kartierergebnisse werden anschließend dem LB WUH NRW, der ULB und der Landschaftspflegestation zur Verfügung gestellt.
4) Das Betreten der Flächen im Landeseigentum erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land NRW übernimmt keine Haftung für Personen-oder Sachschäden jeglicher Art.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass z.B. mit noch nicht entdeckten und verfüllten Schächten auf dem Gelände zu rechnen ist.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser e-mail und lassen mir mindestens 4 Wochen vorher die Ausnahmegenehmigung der ULB per e-mail zukommen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und vor allem schönes Wetter bei der Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. F. Claßen
Florian Classen
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Forstbetriebsbezirk Kerpen
Broichmühlenstraße 121
50171 Kerpen
Telefon: 02237/ 922260
Fax: 02237/ 922261
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E-mail: florian.classen@wald-und-holz.nrw.de
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