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Früher wurden meist alle Bilder im Forum gepostet, und dann ins Wiki geladen. Ich kann nicht sagen, ob das rechtlich korrekt ist. Nachfragen per PN oder im Forum ist sicher immer am Besten, war aber nicht immer die Regel bei jedem einzelnen Bild.
CC-BY-NC: Davon kann ich nur abraten, ich kenne konkret einen Fall von einem Board mit dieser Regelung, da wurde deswegen im Nachhinein geklagt, da ein Bild irgendwie vom Board auf eine nichtkommerzielle HP, die in Verbindung mit diesem Board stand, gelangt ist. Ich weiß nicht, wie das ausging, aber der Kläger berief sich darauf, nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden zu sein. Zudem dürfte das viele Leute abschrecken, weil sie sich nicht durch die Paragraphen kämpfen wollen. Es gibt auch einzelne Fotografen mit vielen Bildern im Wiki, die das komplett für sich ablehnen, und das (kompletter Schutz der Urheberschaft) als Bedingung fürs Wiki (und Forum) gemacht haben.
§ 4 Rechte an Wort und MedienRegistrierte und nicht registrierte Benutzer räumen dem Betreiber das unbefristete Recht ein,eingestellte Medien (typischerweise Wortbeiträge und Bilder) sowohl im Forum als auch in anderenDokumenten und Webseiten der Arachnologischen Gesellschaft e.V.1 für nicht kommerzielle Zweckezu verwenden.Es ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt, geschützte Drittinhalte ohne Genehmigung des Autorseinzubinden. Urheberrechte Dritter sind zu beachten.
Egal wie Ihr Euch da entscheidet, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, dass auch die Seite, wo man Dateianhänge hochlädt, im Kleingedruckten einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis enthält: “Mit dem Hochladen dieser Datei(en) bestätige ich[...]
Im gleichen Arbeitsgang ließe sich dann auch der verwirrende Hinweis auf die maximale Dateigröße von 800KB ergänzen oder verbessern: Bilder sollen eine maximale Größe von 800 Pixeln in der Breite haben – ich denke, damit ließen sich viele Verstöße gegen die Regeln vermeiden, die vermutlich in den seltensten Fällen auf Nachlässigkeit zurückgehen.
Es wurden auch schon Bilder ohne nachzufragen (ins Wiki) geladen, das ist aber schon länger her.
Ich habe mal bei waarneming.nl geschaut...
Zitat von: Rainer Breitling am 2020-11-01 14:08:01Egal wie Ihr Euch da entscheidet, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, dass auch die Seite, wo man Dateianhänge hochlädt, im Kleingedruckten einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis enthält: “Mit dem Hochladen dieser Datei(en) bestätige ich[...]Wenn man die Nutzungsbedingunge akzeptiert hat, sollten solche Bedienugsungetüme überflüssig sein.
Zitat von: Rainer Breitling am 2020-11-01 14:08:01Im gleichen Arbeitsgang ließe sich dann auch der verwirrende Hinweis auf die maximale Dateigröße von 800KB ergänzen oder verbessern: Bilder sollen eine maximale Größe von 800 Pixeln in der Breite haben – ich denke, damit ließen sich viele Verstöße gegen die Regeln vermeiden, die vermutlich in den seltensten Fällen auf Nachlässigkeit zurückgehen.Das hatten nwir aus den Nuitzungsbedingungen ausgegliedert, weil diese sich auf das wichtigste konzentriren und so schlk wie irgfend möglich sein sollte; von 800 kB ist nirgends die Rede.
Tobias hat in einem anderen Thread darauf hingewiesen, dass eine Anmerkung in den Nutzungsbedingungen nach aktueller Rechtsprechung eben nicht ausreicht, um dem Forumsbetreiber Rechtssicherheit zu verschaffen.
Was wäre der schlimmste "Schaden", der dir durch diesen Passus zugefügt werden könnte? Jemand nimmt ein Bild für die AraMit, sagen wir für seinen Artikel.